. .

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung halten Sie im Voraus schriftlich fest, welche
Behandlungen und Therapien im Falle Ihrer eigenen Entscheidungs-
unfähigkeit durchgeführt oder auch unterlassen werden sollen.

Durch die gesetzliche Regelung in § 1901a BGB ist der in der Patienten-
verfügung geäußerte Wille für jeden verbindlich. Zur Sicherstellung, dass
die Verfügung umgehend umgesetzt wird, sollte die Eintragung in das
Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer erfolgen. Die
Verfügung ist nur im Ernstfall von den Autorisierten einsehbar.

Durch ihren vernetzten Aufbau bietet “Die Ärztliche Patientenverfügung”
eine den individuellen Werten und Gegebenheiten angepasste Willens-
äußerung. Zusätzlich unterstützt Sie ein einzigartiger Fragebogen bei
Ihren Entscheidungen und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wert-
vorstellungen – auch in aktuell noch nicht definierbaren Grenzbereichen
oder bei revolutionären Therapieoptionen – umfassend berücksichtigt
werden können. (siehe § 1901a Abs. 2 BGB)

Übrigens, ein Großteil der vor September 2009 erstellten Patientenver-fügungen bedarf dringend einer Überarbeitung. Gleichzeitig gilt auch für die aktuellen Standard-Patientenverfügungen, dass einige einer detaillierten Beratung durch den Arzt und viele einer detaillierten, individuellen und umfassenden Dokumentation bedürfen.

Fragen zur Ärztlichen Patientenverfügung?

Kontaktieren Sie uns.

Fachbereich für Ärzte

Mit Ihrem DocCheck Passwort finden Sie hier spezielle Informationen über die Ärztliche Patientenverfügung.

Login

DocCheck